07.10.2009
Eine Mitteilung aus der Kategorie: Aktuelles/Sonstiges

Umsatzsteuer-Rückerstattung für Hausanschlusskosten und Herstellungsbeiträge - Wasserversorgung

Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesgerichtshof aufgrund des Urteils vom 03.04.2008 des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass für Anschlusskosten, Herstellungsbeiträge, Reparaturen und ähnliche Leistungen an Hausanschlüssen der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist.

Der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Ottbrunn erstattet die zuviel bezahlte Umsatzsteuer für oben genannte Leistungen, die nach dem 11. August 2000 erbracht und mit dem normalen Steuersatz von 16 % bzw. 19 % abgerechnet wurden, zurück. Die Differenz von 9 % bzw. 12 % wird nur an den ursprünglichen Bescheidempfänger und nur an nicht Vorsteuerabzugsberechtigte erstattet. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht nicht.

Das entsprechende Antragsformular ist beim Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Ottobrunn, Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn (Zi. 2.05) erhältlich bzw. kann hier im Internet heruntergeladen werden. Die Anträge können schriftlich oder per Fax bis zum 31.10.2010 beim Wasserversorgungsbetrieb gestellt werden.

Aufgrund der Vielzahl der Fälle kann sich die Bearbeitung verzögern. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bei Rückfragen errreichen Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 089/60808-144, per Fax unter 089/60808-25003 oder per E-Mail unter wasser@ottobrunn.de.

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Antragsformular